Für Fahrzeuge mit 50 ccm brauchen wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungstelle mit Amtsstempel und der Aussage, dass es keine Einwände gegen die Ausstellung einer Zweitschrift gibt.
Diese wird von uns bei Piaggio Deutschland angefordert, und kann nur bei in Deutschland gekauften Fahrzeugen erstellt werden. Nur in diesen Fällen ist der Datensatz bei Piaggio gespeichert.
Bei eingeführten Fahrzeugen ist dieses Verfahren nicht möglich, hier hilft nur der Gang über den TÜV.